Der Regierungsrat des Kantons Bern hat mit Medienmitteilung vom 24. September 2021 informiert, dass am 1. März 2022 die Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren in Kraft tritt. Der Regierungsrat hat die nötigen Ausführungsbestimmungen beschlossen.
Seit 2019 können Baugesuche freiwillig über die zentrale Lösung eBau eingereicht werden. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch: das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen.
Medienmitteilung Regierungsrat
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau
Link eBau: www.be.ch/ebau
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